Werde Mitglied bei der Feuerwehr

Du bist interessiert an der Arbeit der Feuerwehr und möchtest ein Teil davon sein?
Werde Mitglied, ob passiv oder aktiv, beides hilft deinen Mitmenschen.

 

Aktives Mitglied:

Du bist bereit deine Freizeit zu opfern, um deinen Mitmenschen zu helfen und das zu jeder Tages und Nachtzeit?
Du begeisterst dich für Feuerwehrtechnik und arbeitest gerne im Team?
Werde Mitglied, denn die Arbeit die von der Freiwilligen Feuerwehr für die Mitmenschen ehrenamtlich geleistet wird ist von unermesslichem Wert.
Willst du dich neuen Herausforderungen stellen und ein Teil der Kameradschaft in der Freiwilligen Feuerwehr sein?
Hast du Interesse am Vereinsleben und möchtest deinen Beitrag fürs Gemeinwohl auch abseits von Notsituationen leisten?
Dann bewirb dich unter:

info@ffw-martinskirchen.de
oder
dem Kommandanten oder Vorstand (Kontaktdaten sind unter Menüpunkt Kontakte zu finden)

 

Förderndes Mitglied:

Auch wenn es dir nicht möglich ist als aktives Mitglied ein Teil der Feuerwehr zu sein, kannst du als förderndes Mitglied deinen Beitrag fürs Gemeinwohl in Martinskirchen und Umgebung leisten. Fülle dazu das Anmeldeformular für fördernde Mitglieder aus und schicke es an:

info@ffw-martinskirchen.de
oder
dem Kommandanten oder Vorstand (Kontaktdaten sind unter Menüpunkt Kontakte zu finden)

Download: Aufnahmeantrag für fördernde Mitglieder

 

Auszug aus der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Martinskirchen e.V.:

§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Sie soll ihren Wohnsitz im Bereich Martinskirchen haben und für den Feuerwehrdienst geeignet sein.
2. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich (oder mündlich) beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) Gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet,
etwaige Ablehnungsgründe anzugeben.
4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen und abstimmenden Mitglieder.